Kostenübernahme

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Grundlage für die Heilpraktiker Abrechnung ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) 85. Die Patienten, die über die gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, zahlen ihre Heilpraktikerrechnung privat. Sie können eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abschließen.

Viele Patienten sind so versichert, dass sie Heilpraktikerrechnungen ganz oder teilweise erstattet bekommen durch:

  • Private Krankenversicherungen
  • Beihilfeberechtigte (Beamte, Berufssoldaten).

Möchten Sie Informationen über meine Praxis, den Behandlungsverlauf oder Honorare, rufen sie mich gerne an oder senden mir eine Email.